Trennung und Scheidung

 

„Es ist vorbei.“ - Dieser Satz steht oft am Ende einer Beziehung. Nach dem Aus und Vorbei gilt es, besonders für Frauen und Mütter, jede Menge Fragen zu klären: Wie geht es finanziell weiter? Wer bleibt in der Wohnung und wer zieht aus? Bleiben die Kinder bei der Mutter oder beim Vater? Doch auch für Männer wirft eine Trennung oder Scheidung Fragen auf: Was ist mit Unterhalt und Sorgerecht? Wann darf man die Kinder sehen?

Paar auf Bett sitzend mit Rücken zueinander

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Neben der Klärung der finanziellen und rechtlichen Fragen steht auch das emotionale Verarbeiten der Trennungssituation im Mittelpunkt. Denn eine Trennung oder Scheidung ist schmerzlich für die ganze Familie. Gerade Kinder können sehr unter der Trennung ihrer Eltern leiden. Deshalb brauchen sie in dieser Zeit besondere Unterstützung und Zuwendung.

Trennungsjahr und Scheidung

Die Scheidung kann erst am Gericht eingereicht werden, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Nach dem Gesetz muss das getrennte Paar in diesem Jahr die „Trennung von Tisch und Bett“ einhalten. In den meisten Fällen sucht sich ein Ex-Partner eine neue Wohnung. Es besteht aber auch die Möglichkeit während des Trennungsjahres gemeinsam in einer Wohnung zu leben. Hierfür muss jeder Ex-Partner jedoch einen getrennten Haushalt führen. Besonders wenn Kinder mit im Spiel sind, ist dies schwierig auseinanderzuhalten und kann Kinder noch mehr verunsichern. Ist der Partner nicht einverstanden, sich scheiden zu lassen, gilt eine dreijährige Trennungszeit.

Das Scheidungsverfahren dauert im Durchschnitt 6 bis 12 Monate ab Stellung des Scheidungsantrages. Kommt es zu Streitigkeiten vor Gericht, verlängert sich das Verfahren. Dies ist nicht nur nervenaufreibend, sondern auch schlecht für die Finanzen, denn die Kosten steigen. Deshalb raten alle Experten dazu, für alle Streitigkeiten im Vorfeld eine Einigung zu finden. Dies gilt besonders im Hinblick auf das Wohl des Kindes.

Hand unterschreibt mit Füller auf Papier

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Kosten und Rechte

Eine Scheidung kostet mindestens 917, 50 Euro bei einem Verfahrenswert von 4000 Euro, z. B. bei Personen mit geringem Einkommen (Hartz IV). Ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe kann über einen Anwalt gestellt werden, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen. Vom Gericht wird auch der sogenannte Versorgungsausgleich beim Rententräger gestellt. Der Rententräger gleicht die Rentenansprüche der beiden Ehepartner aus. Ab Ausspruch des Scheidungsurteils gilt eine dreimonatige Beschwerdefrist, dann erst ist das Urteil rechtskräftig. Wenn während des Verfahrens auf das Einlegen von Rechtsmitteln verzichtet wird, gilt die Scheidung ab dem Urteil.

Nach einer Trennung gibt es viele Dinge zu regeln. Es muss sich darüber geeinigt werden, wer in der Wohnung bleibt und wer auszieht. Derjenige Partner, der den größten Anteil an der Betreuung der Kinder hat, zumeist die Mutter, hat ein Anrecht darauf in der Wohnung zu bleiben. Zwei Wohnungen während des Trennungsjahres zu finanzieren ist für viele Familien mit geringem Einkommen so gut wie unmöglich. Hilfe und Beratung bekommt man beim Sozial-, Wohnungs- oder Jugendamt. Anträge sollten so früh wie möglich gestellt werden, damit es nicht zu finanziellen Engpässen kommt.

Umzugskarton mit Schlüssel

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Auch beim Aussortieren und Teilen des Haushalts kann es Uneinigkeiten geben. Fakt ist, was der jeweilige Partner mit in den Haushalt gebracht hat, gehört ihm/ihr. Was gemeinsam gekauft wurde, gehört beiden. Dann muss sich geeinigt werden, wer was bekommt. Die Waschmaschine sollte z. B. an den Partner gehen, bei dem die Kinder bleiben, weil sie dort mehr benötigt wird.

Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht

Zum Wohl der Kinder ist es immer besser eine Lösung zu finden als vor Gericht zu ziehen. Ein Gerichtsverfahren kann mitunter sehr belastend für Kinder sein, denn sie werden vom Gericht zu ihrer Beziehung zu Mutter und Vater befragt. Dies führt bei Kinder oft zu Loyalitätskonflikten, da sie sich für eine Elternseite entscheiden müssen. Kinder leider in der Regel mehr darunter, wenn sich die Beziehung zu Vater oder Mutter verschlechtert als unter der Scheidung selbst.

Sorgerecht

Nach der Trennung gilt zunächst das gemeinsame Sorgerecht. Dies beinhaltet die Entscheidung über medizinischen Behandlungen, die Schule, zu der das Kind gehen soll, und das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das regelt, wo sich das Kind räumlich aufhalten darf. Erziehungsfragen werden im Idealfall gemeinsam gefällt. Sind die Eltern zerstritten, der Partner weit weggezogen oder dieser kümmert sich nicht um das Kind, zahlt keinen Unterhalt oder gefährdet das Kindeswohl, besteht die Möglichkeit, dass alleinige Sorgerecht zu beantragen. Das Umgangsrecht, das losgelöst vom Sorgerecht anzusehen ist, besteht weiter. Können sich Eltern nicht über das Sorgerecht einigen, entscheidet das Familiengericht.

Mutter hilft Kind bei Hausaufgaben

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Die WDR-Doku "Scheidungskinder: Wenn die Trennung zum Krieg wird" (2020) von Liz Wieskerstrauch zeigt auf, wie sehr Kinder unter dem Rosenkrieg der Eltern leiden können. Meistens sind es die Väter, die den Kontakt zum Kind verlieren und sich nur noch als Unterhaltszahler fühlen.

Umgangsrecht

Umgangsrecht haben die Eltern, Großeltern, Geschwister und andere Bezugspersonen. Es besteht der rechtliche Anspruch auf regelmäßigen Kontakt und Umgang mit dem Kind. Was sich in der Theorie einfach anhört, gestaltet sich in der Praxis oft schwer. Beim Abholen der Kinder kommt es zu heftigen Auseinandersetzungen, Termine werden nicht eingehalten, die Kinder werden gegen den Ex-Partner aufgehetzt. In diesen Fällen kann ein Gericht Verhaltensvorschriften erlassen. Dazu zählen u.a. Ordnungsgelder, der Umgang nur noch in Anwesenheit Dritter sowie Umgangspfleger vom Jugendamt. Bei Gefährdung des Kindeswohl hat das Gericht das Recht, dass bestimmte Handlungen untersagt werden. Möchte das Kind oder der Elternteil keinen Kontakt, muss dies hingenommen werden. Ein Umgang lässt sich nicht erzwingen.

Unterhalt

Der Kindesunterhalt gilt ab der Trennung der Eltern. Fällig ist die Zahlung immer am 1. des Monats. Berechnet wird der Unterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle. Dazu wird das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen des Unterhaltsschuldners zugrunde gelegt. Geht es um das Zahlen des Unterhalts, kommt es zumeist zu Streitigkeiten zwischen den Eltern. Der betreuende Elternteil möchte den bisherigen Lebensstandard halten, der andere Elternteil steht finanziell mit dem Rücken zur Wand.

Vater hält Tochter auf Arm

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Der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige liegt aktuell bei 1160 Euro für Erwerbstätige und bei 960 Euro für Nicht-Erwerbstätige (Stand: 2022). Die Hälfte des Kindergeldes wird vom Unterhalt abgezogen (Kindergeld: 219 Euro pro Kind, ab 3. Kind 225 Euro). Es ist wichtig zu wissen, dass die Düsseldorfer Tabelle nicht alle Aufwendungen für ein Kind abdeckt. Braucht das Kind, z.B. eine Zahnbehandlung, muss der Sonderbedarf innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.

Unterhaltsvorschuss

Zahlt der Unterhaltspflichtige keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt, können Alleinerziehende mit Kindern bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (12. Geburtstag) einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt stellen. Dies gilt auch für Kinder von 12 bis 17 Jahren, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil im SGB-II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient. Die Sätze liegen seit 01. Januar 2022 bei bis zu 177 Euro (0-5 Jahre), bis zu 236 Euro (6-11 Jahre), bis zu 314 Euro (12-17 Jahre).

Verarbeiten der Trennung

Eine Trennung ist ein einschneidendes Lebensereignis für die ganze Familie. Das Bild von Familie und Ehe, dass man sich in seinem Kopf gemacht hat, wird zerstört. Der Kopf grübelt hin und her, das Herz ist gebrochen, die Gefühle fahren Achterbahn. Im Gefühlschaos vermischen sich Wut, Trauer, Enttäuschung und Angst. Derjenige Partner, der verlassen worden ist, kann die Situation in den ersten Wochen gar nicht begreifen, will sie gar nicht wahrhaben. Der Partner, der die Trennung eingeleitet hat, hat bereits einen langen Entscheidungsprozess durchgemacht, und ist deshalb zeitlich im Verarbeiten voraus.

Frau zieht Ring von Finger ab

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Wenn der Traum von Familie platzt

Selbst wenn beide Partner sich einvernehmlich trennen und gemeinsam zu der Entscheidung gekommen sind, kann eine Trennung schmerzhaft sein. Mit der Ehe und der Familie hat man versucht, etwas aufzubauen, was Bestand haben soll. Und jetzt ist dieser Traum von Familie geplatzt. Da hilft es auch nicht, mit dem Finger nur auf den Ex-Partner zu zeigen. Bei einer gescheiterten Beziehung haben beide Fehler gemacht. Andere suchen die Fehler allein bei sich selbst. Das Ende der Beziehung fühlt sich wie ein Versagen an.

Gefühle zulassen

Auch wenn die Gefühle unangenehm sind, sollten sie nicht weggeschoben oder blockiert werden. Die Trauer um den geplatzten Traum von Familie ist echt und tut weh. Die Gefühle zuzulassen ist notwendig, um mit dem Alten abzuschließen, auch das Gute darin zu sehen und neue Kraft zu sammeln. Angestaute Wut sollte sich nicht gegen den Ex-Partner oder die Kinder richten, sondern als Antriebskraft genutzt werden, um Dinge zu ändern und Neues zu beginnen. Es kann hilfreich sein, mit anderen zu sprechen, sich im Alltag Entlastung zu suchen oder sich mit Menschen zu treffen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

 

SWR Dokumentation auf YouTube von Rita Knobel-Ulrich vom 03.11.2021, die aufklärt, wie Kinder, Mütter und Väter den Alltag und die Betreuung nach der Trennung gestalten. Welche Vorteile oder Nachteile haben Wechselmodell, Nestmodell oder Residenzmodell? Wird es Zeit für eine Reform des Familien- und Unterhaltsrechts?

Wie gehen Kinder mit der Trennung um?

Besonders Kinder brauchen im Falle einer Trennung die Gewissheit ihrer Eltern, dass diese sie weiterlieben und für sie Sorgen werden. Viele Kinder denken, sie wären Schuld an der Trennung der Eltern. Den Kindern sollte vermittelt werden, dass sich die Eltern nicht von den Kindern trennen, sondern dass sich die Eltern als Paar trennen. Plötzlich müssen sich die Kinder entscheiden, bei wem sie leben möchten - Vater oder Mutter? Das Kind fragt sich: Wenn ich mich für Mama entscheide, hat mich dann mein Vater weniger lieb? Ist er immer noch für mich da? Sprechen Sie mit Ihrem Kind über dessen Ängste Sorgen.

Junge schaut aus verregneten Fenster

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20 Bitten eines Scheidungskindes an die getrennten Eltern

Um gesund aufzuwachsen, benötigen Kinder die Nähe beider Eltern. Eine Ausnahme bildet körperliche oder sexuelle Gewalt. Auseinandersetzungen vor Gericht und andauernde Streitigkeiten wirken sich auf Kinder aus. Sie fühlen sich schuldig, sind verunsichert, entwickeln physische oder psychische Auffälligkeiten, wie z.B. Kopfschmerzen oder Ängste. Aber nicht nur die Nähe zu den Eltern ist wichtig, auch der Kontakt zu Großeltern und anderen Bezugspersonen kann dabei helfen, dem Kind ein stabiles Umfeld zu geben, um die Trennung besser zu verarbeiten.

Knigge für Begegnungen unter Ex-Partnern

  • Small-Talk halten
  • nüchterne, sachliche Sprache wählen
  • praktische Informationen übermitteln
  • auf Schuldzuweisungen verzichten
  • dem anderen eine schöne Zeit mit dem Kind wünschen

(aus: Beiner, Jutta Martha: Mut zur Trennung, S. 43)

Umgang mit Ex-Partner/in

Bei Uneinigkeit mit dem Ex-Partner kommt es im Streit schnell zu gegenseitigen Verletzungen. Aus lauter Wut wird nochmal alles hervorgeholt, was einen schon immer am anderen gestört hat. Der Frust ist damit raus, aber mitunter reden die Ex-Partner gar nicht mehr miteinander. Kritik, Verachtung, Gegenangriff, totaler Rückzug - das sind die "apokalyptischen Reiter" der Kommunikation  (John Gottmann). Sitzt man erst einmal im Sattel, ist es gar nicht so leicht wieder herunterzukommen. Auch wenn es am Anfang schwerfällt, lohnt es sich bei Auseinandersetzungen sachlich zu bleiben, und sich vor allem nicht vor den Kindern zu streiten.

Weiterführende Links:

Online-Terminbuchung für Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung

STARK - Streit und Trennung meistern - Alltagshilfe, Rat und Konfliktlösung

Düsseldorfer Tabelle

Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz

Verband alleinerziehender Mütter und Väter - Landesverband Rheinland-Pfalz

Literatur:

Aus und Vorbei. Hilfe bei Scheidung und Trennung. Stiftung Warentest/Finanztest: Berlin, 2018 (2. aktualisierte Ausgabe).
Beiner, Jutta Martha: Mut zur Trennung. Plädoyer für eine mutige und produktive Entscheidung - Kinder brauchen Aufrichtigkeit. systemed Verlag: Lünen, 2013.
Jakob, Ramona: Wenn der Traum von Familie platzt. Ein Mutmachbuch bei Trennung und Scheidung. Kösel: München, 2012.
Koch, Claus u. Christoph Strecker: Kindern bei Trennung und Scheidung helfen. Psychologischer und juristischer Rat für Eltern. Beltz: 2011.
Alleinerziehend. Tipps und Informationen. Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Ausgabe 24, 2020.